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Die Ereignisse in Hadersdorf am Kamp am 6. und 7. April 1945

Ein Jahr später: Exhumierung der Ermordeten

Zwei Jahre später: Der Prozess gegen einige Verantwortliche

Liste der 61 Opfer und deren Kurzbiografie

Augenzeugen berichten

Erinnern & Vergessen seit 1945

Gedenken 2013

Lieder erinnern an SS-Massaker von Hadersdorf

Jugendliche forschen über NS-Zeit

   

Zwei Jahre später: Der Prozess gegen einige Verantwortliche

7. April 1945
Vor der Befreiung Hadersdorfs durch die Rote Armee werden alle eventuell belastenden Aktenbestände vernichtet. Die Unterlagen des Gendarmeriepostens verbrennt der Rayons-Inspektor Karl Stöger. Die Lehrerin Helen Weichselberger und der NS-Ortsgruppenleiter und Oberlehrer Richard Kuen bringen in der Hadersdorfer Schule die entsprechenden Akten "in Ordnung". Und auch die Unterlagen des Gemeinderates verschwinden auf nimmer wieder sehen.

21. Juni 1945
Eine erste Meldung der Hadersdorfer Gendarmerie über die Ereignisse vom 7. April ergeht an die Staatsanwaltschaft am Kreisgericht in Krems. Dabei handelt es sich um eine oberflächliche und teilweise fehlerhafte Darstellung der Tat und die Vernehmung erster Zeugen.
Weitere Hinweise liefern Franz Fuchs, einziger Überlebender des Hadersdorfer Massakers, und der Kommunist Alois Urach, der im April 1945 bei Verwandten in der Hadersdorfer Walzmühle Unterschlupf findet, und so Zeuge der Geschehnisse wird.

11. Oktober 1945
Richard Kuen wird als Erster für die Erschießung Mitverantwortlicher durch das Kreisgericht in Krems vernommen. Kuen bestreitet sein Mitwirken, wird aber durch Aussagen von Parteigenossen und Kollegen schwer belastet - am massivsten durch die Aussage des Weinbauern Ferdinand Fuchsberger, der Zeuge wird, als Kuen der Befehl der Kreisleitung zur Erschießung der Gefangenen überbracht wird und dieser den Befehl an den zuständigen SS-Führer weiterleitet.

15. März 1946
Josef Sumetzberger, vormaliger NSDAP-Organisationsleiter und Ortsbauernführer in Hadersdorf, wird im März 1946 in die Ermittlungen miteinbezogen. Franz Fuchs beschuldigt Sumetzberger, ihn und seine Kameraden, nachdem man Sumetzberger am Hadersdorfer-Bahnhof nach dem kürzesten Weg nach Wien gefragt hatte, an die SS verraten zu haben. Weiters soll er während der Aushubarbeiten am Friedhof anwesend gewesen sein, und sich auch in die Vernehmungen der Gefangenen durch die SS-Männer zu deren Ungunsten eingemischt haben.

11. April 1946
Die Festnahme Sumetzbergers wird verfügt, eine weitere Zeugenaussage des Hilfsaufsehers der Strafanstalt Stein, Johann Janitschek, belasten ihn schwer.

23. Jänner 1947
Die weiteren Voruntersuchungen gegen Richard Kuen und Josef Sumetzberger ziehen sich bis in den Jänner 1947 hin. Dann erhebt die Staatsanwaltschaft in Wien schließlich gegen beide offizielle Anklage, wegen "Verbrechens der Mitschuld am Verbrechen des Mordes nach § 5/134 StG" und "Verbrechen des Hochverrates nach § 58 StG".
Richard Kuen wird vorgeworfen: "..., dass er 3-4 mal beim Gemeindekotter war und sich an der Vorbereitung und Ermöglichung der Erschießung dadurch maßgeblich beteiligte, dass er den diesbezüglichen Befehl der Kreisleitung Krems an die SS weitergab, die im Gemeindearrest befindlichen Häftlinge der SS zur Ermordung übergab und drei ausländische Häftlinge der SS nachträglich zuführte...".
Josef Sumetzberger, gleich nach dem Anschluss Österreichs interimistischer Bürgermeister in Hadersdorf und in weiterer Folge auch Organisationsleiter der Ortsgruppe, wird vorgeworfen"...den SS-Führern in Kenntnis der bevorstehenden Erschießung den Platz hiezu gezeigt und bereits vor der Tat einen Sack Kalk zur Verfügung gestellt zu haben…“

29. März 1947
Der Angeklagte Josef Sumetzberger wird durch das Volksgericht schuldig gesprochen, an den Vorbereitungshandlungen und der Vollendung der Exekution teilgenommen zu haben. Des Weiteren wird er des Hochverrates für schuldig befunden. Als Strafe werden 10 Jahre schwerer Kerker, verschärft durch ein hartes Lager jedes Vierteljahr sowie der Vermögensverfall zugunsten der Republik Österreich verfügt.

9. Juli 1947
Edmund Huber, ehemaliger NSDAP-Kreisamtsstellenleiter und Bindeglied zwischen der Ortsgruppe Hadersdorf und Kreisleitung, wird festgenommen und an das Landesgericht in Wien überstellt. Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage gegen ihn und schließt das Verfahren jenem gegen Richard Kuen an.

19. Dezember 1947
Der Strafsenat erklärt Richard Kuen schuldig, von Anfang an in die Festnahmeaktionen eingebunden gewesen zu sein und auch an der Organisation der Bewachung der Gefangenen mitgewirkt und damit das Geschehen maßgeblich beeinflusst zu haben. Er sei schuldig, die Übergabe der Gefangenen an die SS durchgeführt und an der Ergreifung dreier weiterer Exhäftlinge beteiligt gewesen zu sein.
Auch Edmund Huber wurde schuldig gesprochen, den durch Kreisleiter Anton Wilthum erlassenen Exekutionsbefehl an Richard Kuen überbracht zu haben, und für die Einbeziehung einer Häftlingsgruppe verantwortlich zu sein.
Kuen wurde zu 20 Jahre, Huber zu 15 Jahre schwerem Kerker verurteilt. Bei beiden verschärft durch ein hartes Lager jedes Vierteljahr, sowie "einsame Absperrung in dunkler Zelle an jedem 7. April".

Die Haupttäter
Die eigentlichen Täter wurden nie belangt. Sowohl Kreisleiter Anton Wilthum als auch Gauleiter Jury, die den Befehl zur Exekution gaben, entzogen sich der gerichtlichen Verfolgung durch Selbstmord. Auch für die Ausführung der Tötung musste sich niemand verantworten: Die SS-Einheit 61 und ihre Kommandierenden blieben anonym..

Quelle: Alexander HORACEK / Katharina MOSER, „Zur Erschießung von 61 Menschen in Hadersdorf am Kamp am 7. April 1945“, Seminararbeit zum Forschungsseminar aus österreichischer Geschichte: „Nationalsozialistische Massenverbrechen zu Kriegsende 1945 in Österreich“, Wien 1994

[ >> download der Seminararbeit [PDF, 33 Seiten, 0,5MB] ]

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