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Gaskammern-Diskurs
27/04/2006 Der Standard |
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Noch einmal: Es liegt kein "Meinungsdelikt" vor, sondern Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus - Von RAU
Auch nach dem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil gegen Gudenus werden Leute aus einschlägiger Gesinnung oder kurzschlüssigem Denken sagen, man könne in einer Demokratie eine "Meinung" nicht mit Strafe belegen. Dazu ist bereits ausgeführt worden, dass kein "Meinungsdelikt" vorliegt, sondern Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus, also ein Angriff auf die Demokratie. Zur Aktualität des Themas sei daran erinnert, dass der Bürgermeister von Hadersdorf am Kamp, NÖ, auch ÖVP-Landtagsabgeordneter, weiter dazu steht, dass er die Erinnerung an 61 bereits freigelassene Häftlinge, die von Hadersdorfer Nazis in den letzten Kriegstagen ermordet wurden, von der Straße waschen ließ.
Um aber die tieferen Dimensionen des Gaskammern-Diskurses von Gudenus und Co zu erschließen, sei aus dem Buch "Weiter leben" von Ruth Klüger zitiert, die der Gaskammer entronnen ist: "Da wir alles erforschen, so wissen wir ja jetzt auch genau, wie man in den Gaskammern umgekommen ist. In der letzten Agonie sind die Starken auf die Schwachen getreten, und so waren die Leichen der Männer stets oben, die der Kinder ganz unten. Ist mein Vater auf Kinder getreten, auf Kinder wie mich, als ihm der Atem ausging?" (DER STANDARD, Printausgabe, 27.04.2006)
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